Arbeiten an Gasleitungen, elektrischen Anlagen (insbesondere 400V) und Abgasanlagen dürfen ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Es besteht Lebensgefahr durch Explosion, Erstickung (Kohlenmonoxid) und Stromschlag. Die einschlägigen DIN-Normen (z.B. DIN EN 12828, DIN 4751) und VDE-Vorschriften (z.B. VDE 0100) sind zwingend einzuhalten. Die Installation und Wartung von Gasgeräten unterliegt der Fachbetriebspflicht nach § 13 NDAV. Bei Gasgeruch: Fenster öffnen, Gashahn schließen, Notruf 112 wählen!